Für eine Anmeldung wird darum gebeten, das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde, das letzte Halbjahreszeugnis und – soweit vorhanden – die Empfehlung der Grundschule, den Nachweis über die Masern-Schutzimpfung und möglichst das ausgefüllte Anmeldeformular mitzubringen sowie die Datenschutzerklärung:
Ein Antrag zur Übernahme der Schülerfahrkosten ist unter folgendem Link zu finden:
Nein.
Sie können auch telefonisch im Sektretariat einen Termin vereinbaren.
Wir legen großen Wert auf die Entwicklung der Handschrift der Schülerinnen und Schüler und haben einen Kompromiss zwischen digitaler Medienerziehung und analogem Lernen gefunden:
iPads werden bei uns zu Beginn der achten Klasse eingeführt.
Zu Beginn der achten Klasse findet für alle Schülerinnen eine Fortbildung statt, in der die wesentlichen Dinge im Umgang mit den iPads erarbeitet werden, z.B.:
Während der gesamten Schullaufplan gilt der Medienkompetenzrahmen, in dem festegelegt ist, was diesbezüglich wann in welchem Fach zu unterrichten ist.
Die Schule vermittelt einen Shop, in dem die iPads in Kombination mit dem Apple Pencil sowie der Lizenz der Geräteverwaltungssoftware erworben werden können. Es werden verschiedene iPad-Modelle zur Wahl gestellt. Die Geräte kommen passend konfiguriert in die Schule.
Außerdem kann optional auch eine Versicherung gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Defekt abgeschlossen werden.
Ja, das ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie über den mit der Schule vermittelten Shop in jedem Fall eine Lizenz zur Geräteverwaltung erwerben müssen. Im Moment kostet diese Lizenz einmalig circa 30 Euro.
In ganz seltenen Fällen kommt es vor, dass so ein Gebrauchtgerät, das zum Beispiel über Handelsplattformen erworben wurde, schon mal in einer Apple Geräteverwaltung war und dort nicht vollständig ausgetragen wurde. Dann kann das iPad nicht verwendet werden. Leider lässt sich das erst nach dem Kauf ermitteln.
Ja, das ist möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie über den mit der Schule vermittelten Shop in jedem Fall eine Lizenz zur Geräteverwaltung erwerben müssen. Im Moment kostet diese Lizenz einmalig circa 30 Euro.
Diese Software ermöglicht uns die zentrale Installation von Apps, ohne dass Sie eine Apple-Familien-ID beantragen müssen. Außerdem werden Apps während der Schulzeit ausgeblendet und die Geräte lassen sich sperren.
Im Abitur in Mathematik sowie in den Klassenarbeiten in Mathematik benötigen wir diese Software, um zum Beispiel den Zugriff auf das Internet zuverlässig zu unterbinden.
Im Prinzip sind alle Modelle außer dem iPad mini möglich.
Unser Erfahrung nach reichen 64GB Speicher für die Schule aus. Der Speicher wird nur knapp, wenn Spiele installiert werden oder Filme von Streamingdiensten gespeichert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem einen Apple Pencil oder einen vergleichbaren Stift erwerben, denn die Kinder schreiben bei uns auch mit den iPads per Hand.
Nein.
Allerdings kann der Abschluss einer Versicherung durchaus sinnvoll sein. Diese Entscheidung hängt von vielen Faktoren ab.
Theoretisch nein, praktisch ja.
Die Spinde in den Klassenräumen können zwar abgeschlossen werden, sind aber nicht wirklich aufbruchsicher.
Mit Hilfe der Software zur Geräteverwaltung kann im Falle eines Diebstahls das Gerät geortet, zurück gesetzt und gesperrt werden.
Es ist bisher noch kein iPad gestohlen worden.
Bitte kommen Sie doch zu unserem Elternabend, der circa in der Mitte des siebten Schuljahres stattfindet. Dort wird alles noch einmal in Ruhe besprochen und Sie erhalten die Gelegenheit, noch weitere Fragen zu stellen.
Unterricht findet auch an Tagen, an denen beispielsweise Eisglätte herrscht, statt, unabhängig davon, welche Regelung an anderen Schulen im Umland bzw. in Nordrhein-Westfalen getroffen werden.
Bitte achten Sie auch auf Durchsagen im Radio.
Es liegt im Ermessensbereich der Eltern, zu entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken oder nicht.
Auch Klausuren, die an solchen Tagen angesetzt wurden, werden geschrieben.
Für Oberstufenschülerinnen und -schüler, denen es absolut nicht möglich ist, an der Klausur teilzunehmen, wird ein Nachschreibtermin angesetzt.
Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Schülerinnen und Schülern Hitzefrei gegeben wird. Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.
Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss entlassen werden. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule (Ganztagsbetrieb, Fahrplan der Schülerbusse) sind zu berücksichtigen.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien.
Auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist Rücksicht zu nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.